Für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung gibt es kaum Probleme in der Erstattung der meisten von mir eingesetzten Naturheilverfahren. Sowohl Akupunktur zur Schmerztherapie, Neuraltherapie, Homöopathie als auch die kleinen Eigenblutbehandlungen sind fester Bestandteil der amtlichen Privaten Gebührenordnung GOÄ.
Weitere Leistungen, wie z.B. Akupunktur zur Allergiebehandlung, Ozon-Eigenblutbehandlung oder Thymustherapie werden häufig aus Kulanz erstattet. Es empfiehlt sich aber eine vorherige Klärung.
Nur wenige Leistungen, wie z.B. umfangreiche kinesiologische Testungen (soweit nicht Bestandteil z.B. der Homöopathischen Mittelfindung) werden von einigen Privaten Krankenversicherern nicht erstattet.
Beihilfe zahlt keine Analogziffern
Von Beihilfestellen werden grundsätzlich keine Analogziffern erstattet, wie sie für die Abrechnung neuerer medizinischer Leistungen vorgesehen sind, Dies betrifft bei meinen Behandlungen z.B. die Neuraltherapeutische Störfeldsuche oder die Ozon-Eigenblutbehandlung.
Selbstzahlertarife
Für Selbstzahler biete ich günstige Tarife an, die den Zugang zu erstklassiger Medizin für weite Teile der Bevölkerung sicherstellen.
Beispiele (pro Behandlung):
Private Zusatzversicherungen schließen die Versorgungslücke zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung. Gerne geben wir hier Erfahrungen weiter.
Gegenüber der Praxis sind jetzt 2 Tiefgaragenplätze für die Praxis verfügbar.
[weiter lesen]Heuschnupfen und Asthma können mit Naturheilverfahren meist gut behandelt werden.
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